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AGBS

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wögerer Dach System GmbH / Roof Sense

Stand: 02/18/2026

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Wögerer Dach System GmbH / Roof Sense (im Folgenden „Auftragnehmer“), mit Firmenbuchnummer 611143s, mit Sitz in Au-Laudachweg 1, 4654 Bad Wimsbach-Neydharting, Österreich, vertreten durch Wögerer Michael, gegenüber ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.3. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.

1.4. Mündliche Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftlichkeitserfordernis.

1.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages qualifizierte Subunternehmer heranzuziehen.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2. Preisanpassung: a) Gegenüber Unternehmern: Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich nach Vertragsabschluss die Materialkosten, Lohnkosten oder andere für die Preisbildung relevante Kosten (z.B. Transportkosten, Energiekosten) aufgrund von Marktveränderungen oder unvorhergesehenen Erschwernissen (z.B. geologische Besonderheiten, schwer zugängliche Bereiche) um mehr als 5% erhöhen oder senken. Eine solche Preisanpassung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. b) Gegenüber Konsumenten: Eine Preisanpassung ist gegenüber Konsumenten nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) eingehalten werden.

2.3. Zahlungsziel: Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet. Für Unternehmer gelten die Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1000 ABGB.

2.4. Akontozahlungen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, während der Bauphase Teilrechnungen (Akontozahlungen) für erbrachte Leistungen und geliefertes Material auszustellen. Diese sind zu den gleichen Bedingungen wie die Schlussrechnung fällig.

2.5. Eigentumsvorbehalt: Alle vom Auftragnehmer gelieferten Materialien und Baustoffe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich etwaiger Nebenkosten, Zinsen und Mahnspesen, im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren vor vollständiger Bezahlung zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen.

3. Leistungsfristen und Verzögerungen

3.1. Vereinbarte Leistungs- und Fertigstellungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin schriftlich bestätigt, unverbindlich und verstehen sich als voraussichtliche Termine.

3.2. Verzögerungen: a) Bei witterungsbedingten Verzögerungen (insbesondere Regen, Schnee, Sturm, Frost), behördlichen Anordnungen, Verzögerungen durch vom Auftraggeber beauftragte Vorunternehmer oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände (z.B. mangelnde Mitwirkung, verspätete Freigaben, fehlende Baustellenzugänglichkeit) verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. b) Gleiches gilt bei Fällen höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. c) Aus den in Punkt 3.2a und b genannten Verzögerungen kann der Auftraggeber keine Ansprüche auf Schadenersatz oder Pönale gegen den Auftragnehmer ableiten.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber hat für den ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie für die Bereitstellung notwendiger Anschlüsse (z.B. Strom, Wasser) auf eigene Kosten zu sorgen. Die Baustelle muss für die Arbeiten des Auftragnehmers zum vereinbarten Zeitpunkt bereit und frei zugänglich sein.

4.2. Der Auftraggeber ist für die Eignung und den Zustand des Untergrunds (z.B. Dachstuhl, Mauerwerk), auf dem die Leistungen des Auftragnehmers erbracht werden sollen, verantwortlich.

4.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Untergrund auf seine Mängelfreiheit hin zu prüfen, es sei denn, Mängel sind offensichtlich erkennbar. Für Schäden, die auf einen mangelhaften oder ungeeigneten Untergrund zurückzuführen sind, der nicht vom Auftragnehmer verursacht oder schuldhaft übersehen wurde, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

4.4. Der Auftraggeber hat für die Sicherheit der Baustelle und eine geeignete Lagerfläche für Materialien und Geräte zu sorgen.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) bzw. des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Die Gewährleistungsfrist für unbewegliche Sachen (wie z.B. Dachdeckungen, Spenglerarbeiten, Abdichtungen) beträgt drei Jahre ab Übergabe.

5.2. Gegenüber Unternehmern: a) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch binnen acht Tagen nach Leistungserbringung/Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, so gilt die Leistung als genehmigt. b) Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. c) Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert des jeweiligen Auftrages beschränkt.

5.3. Gegenüber Konsumenten: Es gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist nur ausgeschlossen, wenn es sich nicht um Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen handelt. Schadenersatzansprüche können nicht über das gesetzliche Ausmaß hinaus begrenzt werden.

5.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht wurden.

6. ÖNORM B 2110

Soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten ergänzend die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkvertragsnorm“ in der jeweils gültigen Fassung als vereinbart.

7. Rücktritt vom Vertrag

7.1. Im Falle eines unberechtigten Rücktritts des Auftraggebers vom Vertrag ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Nettoauftragswertes als pauschalierten Schadenersatz zu verrechnen. Dies gilt auch dann, wenn dem Auftragnehmer kein konkreter Schaden entstanden ist, und unbeschadet der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens, sofern dieser nachweisbar ist.

7.2. Gegenüber Konsumenten ist die Höhe dieser Schadenersatzpauschale auf die Hälfte des Betrages gemäß 7.1 beschränkt, wenn der Konsument beweisen kann, dass ein geringerer Schaden oder kein Schaden entstanden ist.

8. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

8.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

8.2. Gegenüber Unternehmern: Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (4654 Bad Wimsbach-Neydharting) vereinbart.

8.3. Gegenüber Konsumenten: Ist der Auftraggeber Konsument, so ist Gerichtsstand der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Konsumenten, wenn dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat.

9. Kontaktdaten des Auftragnehmers:

Wögerer Dach System GmbH / Roof Sense Au-Laudachweg 1 4654 Bad Wimsbach-Neydharting Österreich

Vertreten durch: Wögerer Michael Telefon: +43 660 311 3558 E-Mail: woegererdachsystem@gmail.com Website: roofsense.at Firmenbuchnummer: 611143s

10. Schlussbestimmungen

10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformgebot.

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